11. Juni 2023

Solidarität mit allen Geflüchteten!



Am Donnerstag haben sich die Innenminister*innen der Europäischen Union getroffen und
mit Zustimmung von Innenministerin Nancy Faeser und der deutschen
Bundesregierung gegen die Menschenrechte entschieden. Es gab eine Einigung in zwei
entscheidenden Bausteinen der GEAS-Reform: Der Asylverfahrensverordnung und der
Asyl- und Migrationsmanagementverordnung.
Außengrenzverfahren, Haft und Massenlager sind die Folge, wenn diese
Verordnungen nach den anstehenden Trilog-Verhandlungen umgesetzt werden. Statt
einer wirklich solidarischen Lösung, die legale, sichere Fluchtrouten ermöglicht und
finanzielle Unterstützung der Kommunen auf Grundlage der
Menschenrechte leistet, schottet sich die EU weiter ab.
Dem hätte Deutschland niemals zustimmen dürfen! Wir stehen geschlossen an der
Seite der Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen!


Deshalb fordern wir:

  • Damit die Kommunen langfristig ihre wichtige Arbeit bei der Aufnahme von
    Geflüchteten fortsetzen können, muss sich der Bund stärker für die finanzielle
    Entlastung der Kommunen einsetzen.
  • Pushbacks an den Außengrenzen und die Kooperation mit der sogenannten
    libyschen Küstenwache müssen aufhören. Stattdessen müssen sichere
    Fluchtrouten geschaffen und eine europäische Seenotrettung organisiert werden.
    Es darf nicht sein, dass das Mittelmeer die tödlichste Seegrenze der Welt ist!
  • Es darf keine neuen Morias geben! Die verpflichtenden Grenzverfahren, die Teil des
    Kompromisses sind, macht solche Zustände möglich – in der Einigung konnte nicht
    einmal die Forderung durchgesetzt werden, dass Kinder pauschal aus dieser
    Lösung ausgenommen sind. Wir alle erinnern uns an die Bilder: Zelte standen in
    Flammen, Menschen, auch Familien mit Kindern, liefen panisch durch die
    Straßen und wussten nicht wohin. Auch vor dem Brand lebten die Geflüchteten in
    menschenunwürdigen Bedingungen. Ein solches Modell hebelt das Recht auf die
    individuelle Asylprüfung aus – denn Asylanträge könnten hier bereits als
    unzulässig abgelehnt werden, bevor es zu einer inhaltlichen Prüfung der Anträge in
    Europa kommt.
  • Weitere Länder als „sichere Drittstaaten“ zu bezeichnen, löst kein Problem. Die
    Bedingung für sichere Drittstaaten ist die Einhaltung der Genfer
    Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechte. Doch genau diesen
    Verträgen erteilt die EU aktuell eine Absage. Das nehmen wir nicht hin!
  • Es braucht einen verbindlichen Verteilmechanismus von Geflüchteten in der EU.
    Alle Staaten der EU müssen sich gegenseitig unterstützen und konstruktiv
    zusammenarbeiten.

Für die Einhaltung der Menschrechte und der Kinderrechtskonvention!



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