Satzung

§ 1 Sitz und Name

  1. Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Bochum.
  2. Die GRÜNE JUGEND Bochum ist der Jugendverband von Bündnis 90/Die Grünen in Bochum und Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Nordrhein-Westfalen. Sie ist politisch und organisatorisch selbstständig.
  3. Die GRÜNE JUGEND Bochum hat Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Satzung und Programm der GRÜNEN JUGEND Bochum dürfen dem Grundkonsens der Partei und der Satzung der übergeordneten Gebietsverbände nicht widersprechen.
  4. Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Bochum ist die Stadt Bochum.

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der GRÜNEN JUGEND Bochum kann jede natürliche Person unter 28 sein, deren Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz in Bochum liegt und die nicht in einem anderen Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Mitglied ist.
  2. Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene.
  3. Die Mitarbeit in der GRÜNEN JUGEND Bochum steht auch Nichtmitgliedern offen, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht sind jedoch ausschließlich Mitgliedern vorbehalten.
  4. Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und des Bundesverbands.

§ 3 Organe

Die Organe der GRÜNE JUGEND Bochum sind die Kreismitgliederversammlung, der Vorstand und das Bildungsteam. Das Bildungsteam wird von der Kreismitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. 
Das Bildungsteam unterstützt den Vorstand bei der Planung und Durchführung von 
Bildungsveranstaltungen. Für die Umsetzung bleibt allein der Kreisvorstand

§ 4 Kreismitgliederversammlung

  1. Das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Bochum ist die Kreismitgliederversammlung. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.
  2. Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Anzahl der anwesenden Mitglieder, die Anzahl der anwesenden Vorstandmitglieder um mindestens eine Person übersteigt.
  3. Sie wird vom Kreisvorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. In zu begründenden Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf bis zu drei Tage verkürzt werden.
  4. Die Kreismitgliederversammlung tritt mindestens ein Mal im Jahr zusammen.
  5. Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
    1. Sie entscheidet über die Grundlinien der politischen Arbeit der GRÜNEN JUGEND Bochum.
    2. Sie berät und entscheidet über eingebrachte Anträge.
    3. Sie verabschiedet den Haushalt.
    4. Sie nimmt Berichte des Kreisvorstands entgegen und entlastet ihn.
    5. Sie wählt den Kreisvorstand.
    6. Sie wählt die Rechnungsprüfer*innen.
    7. Sie beschließt und ändert die Satzung mit 2/3-Mehrheit.
  6. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, alleine oder in Gruppen sowie alle Organe des Kreisverbands.
  7. Inhaltliche Anträge müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen, der sie unverzüglich den Mitgliedern zugänglich machen muss. Änderungsanträge sind bis zu zwei Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung möglich.
  8. Anträge zur Änderung der Satzung sind mit der Einladung zu versenden.
  9. Abstimmungen sind offen durchzuführen.
  10. Personenwahlen sind immer geheim zu vollziehen. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, welche die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wenn dann noch immer Stimmgleichheit besteht, entscheidet das Los.

§ 5 Vorstand

  1. Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbands im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt die GRÜNE JUGEND Bochum nach außen und gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bochum.
  2. Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, einem*einer Schatzmeister*in, die*der politische Geschäftsführer*in und bis zu vier Beisitzer*innen.
  3. Die Sprecher*innen, die*der Schatzmeister*in und die*der politische Geschäftsführer*in bilden zusammen den geschäftsführenden Kreisvorstand. Die Sprecher*innen, der geschäftsführende Kreisvorstand sowie der Kreisvorstand insgesamt müssen mindestens zur Hälfte aus FINTA* bestehen.
  4. Der Vorstand ist auf die Dauer eines Jahres gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Kreisvorstands.

§ 6 Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Die Finanzordnung und das FINTA*-Statut der GRÜNEN JUGEND Bochum sind Bestandteil dieser Satzung.

§ 7 Auflösung

  1. Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden.
  2. Das Restvermögen fällt dann, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, dem Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, mit der Auflage, es für jugendpolitische Zwecke zu verwenden.

§ 8 Schlussbestimmungen

Die Satzung wurde zuletzt am 06.12.2023 geändert. Mit Beschluss der Satzung tritt diese in der geänderten Fassung in Kraft.

FINANZORDNUNG

§ 1 Rechenschaftsbericht

  1. Der Kreisvorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen nach Abrechnung des Geschäftsjahres in seinem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen nach den Bestimmungen des Gesetzes öffentlich Rechenschaft zu geben. Der Rechenschaftsbericht wird von der*dem Kreisschatzmeister*in unterzeichnet.
  2. Der gesamte Kreisvorstand ist für die Einhaltung des von der Kreismitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplans verantwortlich. Die*der Kreisschatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung verantwortlich.

§ 2 Rechnungsprüfung

  1. Die Kreismitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer*innen, für die Dauer von einem Jahr. Die Rechnungsprüfer*innen prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen.
  2. Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht Mitglied des Kreisvorstandes sein. Sie dürfen sich nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Bochum befinden. Rechnungsprüfer*innen dürfen nicht an der Erstellung des zu prüfenden Rechenschaftsberichts teilgenommen haben.
  3. Die Rechnungsprüfer*innen berichten der Kreismitgliederversammlung in Textform und stellen den Antrag auf Entlastung des Kreisvorstands in Finanzangelegenheiten.

§ 3 Haushalt

  1. Die*der Kreisschatzmeister*in entwirft den Haushaltsplan und legt ihn dem Kreisvorstand zur Beschlusslage vor. Über die Annahme des Haushaltsplans entscheidet die Kreismitgliederversammlung.
  2. Buchungen erfolgen grundsätzlich nur nach Geldfluss, allerdings sind am Jahresende die entsprechenden Periodenabgrenzungen vorzunehmen.
  3. Über Erstattungsanträge berät der Kreisvorstand.
  4. Zeichnungsberechtigt für die Finanzangelegenheiten sind die Sprecher*innen, die*der Kreisschatzmeister*in und die*der Politische Geschäftsführer*in.

§4 Aufbewahrung der Unterlagen

Die Konten und die Buchhaltungsbelege, inklusive der Beschlüsse müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Verantwortlich hierfür ist der amtierende Vorstand.

(Beschlossen am: 06.12.2023)

FINTA*-STATUT

Durch das Akronym FINTA* sind Frauen*, sowie Inter*, nicht-binäre und Trans*Personen, sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität erleben („agender“) bezeichnet. Auch andere Selbstbezeichnungen von Menschen, die sich nicht mit den gesellschaftlichen Kategorien männlich oder weiblich identifizieren, wie beispielsweise genderqueer, sind eingeschlossen. Die Selbstidentifikation ist ausschlaggebend, ob eine Person zur Gruppe der FINTA* gehört.

Präambel

Das FINTA*-Statut ist Bestandteil der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bochum und richtet sich nach ihrem queerfeministischem Leitbild. Ein wesentliches Ziel der Grünen Jugend Bochum ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen sowie die Förderung politischer Teilhabe und Sichtbarkeit von FINTA*. Mit diesem Statut werden somit konkrete Maßnahmen bestimmt, welche FINTA* in der GRÜNEN JUGEND Bochum stärken und deren Einbindung, Sichtbarkeit und Förderung gewährleisten. Es reicht aber als Ansatz allein nicht aus, da es die Probleme zunächst nur auf einer organisatorischen, formalen Ebene angeht. Die im Staut enthaltenen Maßnahmen sind nicht unser Ziel, sondern nur ein Weg, struktureller Diskriminierung entgegenzutreten. Unsere Zielsetzung ist es, weitere Veränderungen voranzutreiben. Das Statut tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.

§ 1 Mindestquotierung

  1. Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND Bochum sind mindestens zur Hälfte mit FINTA* zu besetzen. Dies gilt auch für den geschäftsführenden Vorstand. Steht nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist mit einer FINTA* zu besetzen. Der Ersatzplatz ist für alle Mitglieder offen.
  2. Die Plätze für die sich nur FINTA* bewerben, können werden als quotierte Plätze bezeichnet. Auf offene Plätze können alle Mitglieder kandidieren.
  3. Sollte keine Person aus dem Kreis der FINTA* auf einen quotierten Platz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.
  4. Das FINTA*-Forum (§ 2) entscheidet, wenn ein quotierter Platz unbesetzt bleibt, ob der noch zu besetzende offene Platz für alle Mitglieder freigegeben wird. Bei Besetzung des offenen Platzes mit einer Person, die nicht FINTA* ist, ist das Gremium nämlich nicht mehr mindestens zur Hälfte mit FINTA* zu besetzen. Wird dies abgelehnt, bleibt auch dieser Platz unbesetzt.

§ 2 FINTA*-Forum

Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden Stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Die anwesenden FINTA* beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit

§ 2a Nicht-Cis-Personen-Forum

Bei Themen und Diskussionen, die das Selbstbestimmungsrecht der Nicht-Cis-Personen betreffen, kann auf Antrag einer dieser Personen eine Versammlung der Nicht-Cis-Personen einberufen werden (Nicht-Cis-Personen-Forum). Spricht sich das Nicht-Cis-Personen-Forum gegen einen Antrag aus, kann dieser von der Mitgliederversammlung nur mit einer 2/3-Merhrheit beschlossen werden.

§ 3 Vetorecht

Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung im FINTA*-Forum durchzuführen. Dabei kann ein FINTA*-Veto beschlossen werden. Sollten die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des FINTA*-Forums und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FINTA*-Veto aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.

§ 4 Redelisten

Die Redeleitung hat bei der Diskussion ein Verfahren zu wählen, welches das Recht von FINTA* auf mindestens der Hälfte der Redezeit gewährleistet. Die Diskussionsleitung ist mindestens zur Hälfte von FINTA* zu übernehmen. Auch bei allen anderen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Bochum sollen diese Regelungen, wenn möglich, Anwendung finden.

§ 5 Politische Weiterbildung

Die politische Weiterbildung hat bei der GRÜNEN JUGEND Bochum einen hohen Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FINTA* mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden FINTA* bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei der Organisation und Planung von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Bochum, z.B. bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen, darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der eingeladenen Referent*innen FINTA* sind.

(Beschlossen am: 08.10.2023)

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