Nach der massiven sexualisierten Gewalt gegen Frauen im Jahreswechsel 2015/2016 am Kölner Hauptbahnhof war die Polizei in diesem Jahr mit einem großen Aufgebot vor Ort.
Auch wenn nun glücklicherweise wirft die Vorgehensweise der Kölner Polizei Fragen auf.
Journalist*innen und Betroffene berichten von einer Selektion nach (augenscheinlicher) Herkunft direkt an den Türen des Hauptbahnhofes. Die, die irgendwie nordafrikanisch“ aussahen oder keine weibliche Begleitung hatten, werden kontrolliert – Alltag für viele nicht-weiße Menschen in Deutschland.
GRÜNE Legitimierung macht antirassistischen Konsens unglaubwürdig!
Daraufhin erschien am 03.01.2017 ein Bericht in der WAZ (1) in dem die Bochumer G die polizeilichen Maßnahmen widerspruchslos für gut befunden haben. Davon möchten wir uns ausdrücklich distanzieren! Dies ist, unserer Meinung nach, nicht mit den Grundsätzen der rünen Partei vereinbar und glauben nicht, dass dies ein Konsens innerhalb der Bochumer Grünen ist.
In diesem katastrophalen Statement wird das praktizierte „racial profiling“ mit bei einem Fußballspiel verglichen. Ganz unabhängig von der tatsächlichen Kriminalität wird hier eine Pauschalverurteilung vorgenommen und das allein aufgrund eines äußerlichen Merkmal wie ein. Indem man Menschengruppen pauschal aufrund ihrer (scheinbaren) Herkunft verurteilt, handelt man rassistisch und verstößt gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz. Das Ziel, sexualisierte Gewalt zu verhindern, legitimiert keine rassistischen Mittel.
Weitergehend wird davon gesprochen, dass der Begriff „Nafris“ (Nordafrikanische Intensivtäter) nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war und dementsprechend nicht zu kritisieren sei. Doch auch intern sollte rassistischer Jargon nicht üblich sein oder akzeptiert werden müssen. Die Polizei konnte, als sie die Menschen in den Kessel geleitet hat, de facto nicht wissen ob diese Menschen aus Nordafrika kommen – wieder eine reine Mutmaßung aufgrund de Hautfarbe Berichte von Journalist*innen bes (). Sekundenbruchteile entscheiden in dieser Nacht ob du feiern darfst – oder eben nicht.ieser Sprachgebrauch den institutionellen Rassismus in deutschen Behörden und verhindert Teilhabe.
Ansätze für eine nicht-rassistische Praxis hat beispielsweise ein Gastautor bei den Ruhrbaronen geben. (Anmerk. 3).
Was aber der allgemeine Tenor dieser Pressemitteilung ist: Die Bochumer Grünen glauben der Polizei unkritisch. Damit werden die tagtäglichen rassistischen Kontrollen der Polizei schlicht und ergreifend . Die Polizei müsse ja so handeln, so der Sprecher der Grünen Ratsfraktion.
Diesenchutznahme und Anbiederung an die gesellschaftlichen Verhältnisse halten wir für gefährlich und nicht zu tolerieren! Wir sind bestürzt über die bundesweite Unterstützung für eine Praxis die gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Institutioneller Rassismus der Polizei muss aufgearbeitet werden
darf nicht weiter hingenommen werden. Wir wenden uns gegen jede pauschale Verurteilung von Menschen und treten für eine partizipative Gesellschaft ein, in der jeder Mensch unabhängig von seinem Geschlecht, der Herkunft, der Hautfarbe, seiner Religion und cher Stellung am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.
An dieser Stelle wollen wir auch noch auf die Pressemitteilung der Grünen Jugend NRWnd der Grünen Jugend aufmerksam machen: http://gruene-jugend-nrw.de/2017/01/nein-zu-sexualisierter-gewalt-und-rassismus/
Anmerkungen
Weitere Lektüre:
4.)https://www.neues-deutschland.de/artikel/1037154.rassistische-grosskontrollen-zum-jahreswechsel.html
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