Nach der massiven sexualisierten Gewalt gegen Frauen* im Jahreswechsel 2015/2016 am Kölner Hauptbahnhof war die Polizei in diesem Jahr mit einem großen Aufgebot vor Ort.
Auch wenn sich nun glücklicherweise die Vorfälle des vergangenen Jahres nicht wiederholt haben, wirft die Vorgehensweise der Kölner Polizei Fragen auf.
Journalist*innen und Betroffene berichten von einer Selektion nach (augenscheinlicher) Herkunft direkt an den Türen des Hauptbahnhofes. Die, die irgendwie nordafrikanisch“ aussahen oder keine weibliche Begleitung hatten, werden kontrolliert – Alltag für viele nicht-weiße Menschen in Deutschland.

GRÜNE Legitimierung macht antirassistischen Konsens unglaubwürdig!

Daraufhin erschien am 03.01.2017 ein Bericht in der WAZ (1) in dem die Bochumer GRÜNEN die polizeilichen Maßnahmen widerspruchslos für gut befunden haben. Davon möchten wir uns ausdrücklich distanzieren! Dies ist, unserer Meinung nach, nicht mit den Grundsätzen der Grünen Partei vereinbar und glauben nicht, dass dies ein Konsens innerhalb der Bochumer Grünen ist.
In diesem katastrophalen Statement wird das in Köln praktizierte „racial profiling“ mit Fan-Kutten bei einem Fußballspiel verglichen. Ganz unabhängig von der tatsächlichen Kriminalität wird hier eine Pauschalverurteilung vorgenommen und das allein aufgrund eines äußerlichen Merkmals wie einer Fan-Kutte. Indem man Menschengruppen pauschal auf Grund ihrer (scheinbaren) Herkunft verurteilt, handelt man rassistisch und verstößt gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz. Das Ziel, sexualisierte Gewalt zu verhindern, legitimiert keine rassistischen Mittel. 
Weitergehend wird davon gesprochen, dass der Begriff „Nafris“ (Nordafrikanische Intensivtäter) nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war und dementsprechend nicht zu kritisieren sei. Doch auch intern sollte rassistischer Jargon nicht üblich sein oder akzeptiert werden müssen. Die Polizei konnte, als sie die Menschen in den Kessel geleitet hat, de facto nicht wissen ob diese Menschen aus Nordafrika kommen – wieder eine reine Mutmaßung aufgrund der Hautfarbe. Dies wird durch Berichte von Journalist*innen bestätigt (2). Sekundenbruchteile entscheiden in dieser Nacht ob du feiern darfst – oder eben nicht. Über die rassistische Dimension hinaus ist auch der Begriff „Intensivtäter“ in diesem Zusammenhang problematisch, da hier eine Vorverurteilung stattfindet, die nur auf diskriminierenden Annahmen beruht, da Aussehen mit Täterschaft gleichgesetzt wurde. Insgesamt festigt dieser Sprachgebrauch den institutionellen Rassismus in deutschen Behörden und verhindert gesellschaftliche Teilhabe.
Ansätze für eine nicht-rassistische Praxis hat beispielsweise ein Gastautor bei den Ruhrbaronen gegeben. (Anmerk. 3).
Was aber der allgemeine Tenor dieser Pressemitteilung ist: Die Bochumer Grünen glauben der Polizei unkritisch. Damit werden die tagtäglichen rassistischen Kontrollen der Polizei schlicht und ergreifend ignoriert. Die Polizei müsse ja so handeln, so der Sprecher der Grünen Ratsfraktion.
Diese Inschutznahme und Anbiederung an die gesellschaftlichen Verhältnisse halten wir für gefährlich und nicht zu tolerieren! Wir sind bestürzt über die bundesweite Unterstützung für eine Praxis, die gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Institutioneller Rassismus der Polizei muss aufgearbeitet werden

Staatlicher Rassismus darf nicht weiter hingenommen werden. Wir wenden uns gegen jede pauschale Verurteilung von Menschen und treten für eine partizipative Gesellschaft ein, in der jeder Mensch unabhängig von seinem Geschlecht, der Herkunft, der Hautfarbe, seiner Religion und wirtschaftlicher Stellung am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.
An dieser Stelle wollen wir auch noch auf die Pressemitteilung der Grünen Jugend NRW und der Grünen Jugend aufmerksam machen: http://gruene-jugend-nrw.de/2017/01/nein-zu-sexualisierter-gewalt-und-rassismus/
 
Anmerkungen
Weitere Lektüre:
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